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Lebensdauer der Kernkraftwerke (KKW)

Kernkraftwerke dürfen nur so lange betrieben werden, als sie sicher sind. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen soweit nachzurüsten, als dies nach der Erfahrung und dem Stand der Nachrüstungstechnik notwendig ist, und darüber hinaus, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der Gefährdung beiträgt und angemessen ist. Sie müssen hierzu periodische Sicherheitsüberprüfungen vornehmen und den Behörden die Ergebnisse vorlegen. Alle schweizerischen KKWʻs haben bis heute umfangreiche Nachrüstungen durchgeführt, so dass die Sicherheit gegenüber dem Stand zu Betriebsbeginn markant erhöht wurde.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Der Betreiber selber hat das grösste Interesse, dass seine Anlage sicher ist; denn nur eine sichere Anlage ist auch über eine lange Zeitdauer eine wirtschaftliche Anlage. Nur mit einer möglichst langen Betriebszeit können die hohen Investitionskosten und die gesetzlich geforderten Nachrüstungen auch amortisiert werden. Das heisst aber nicht, dass KKW beliebig lange betrieben werden können, denn auch hier treten natürliche Alterungsmechanismen auf. Deshalb werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten periodisch gründlich bezüglich Alterung überwacht, um feststellen zu können, ob die an sie gestellten strengen Anforderungen noch erfüllt sind. Wenn dies nicht der Fall ist und eine Nachrüstung unwirtschaftlich wird, wird der Betreiber die Anlage stilllegen. Ob dies nach 40, 50 oder gar 60 Jahren der Fall sein wird, hängt sowohl von technischen wie auch von wirtschaftlichen Faktoren ab. Die Antwort auf die Frage der Lebensdauer kann für jede Anlage anders lauten. Dass die Betreiber diese Frage aber sehr ernst nehmen, zeigen die enormen Aufwendungen für Nachrüstungen, die sie bis heute in ihre Anlagen investiert haben.

Es gibt darum nur einen Grund, ein KKW stillzulegen: die ungenügende Sicherheit. Die gesetzliche Festlegung einer politischen Lebensdauer ist eine Verschleuderung von Volksvermögen und allenfalls zusätzlich ein Bärendienst an der Umwelt.

Radioaktive Abfälle

Radioaktive Abfälle entstehen überall dort, wo radioaktive Materialien verwendet werden, z.B. in der Medizin, in der Industrie und Forschung und in Kernkraftwerken durch die Kernspaltung. Der Hauptteil der Abfallradioaktivität stammt aus den Kernkraftwerken, hingegen ist das Volumen gegenüber den giftigen Sonderabfällen aus Chemie und Industrie gering.

Alle schweizerischen Kernkraftwerke verfügen an ihrem Standort über Zwischenlager für die eigenen konditionierten radioaktiven Abfälle. Die Kapazität dieser Lager ist beschränkt. Die Handhabung und Lagerung ist heute beispielhaft. Seit einiger Zeit steht das neue zentrale Zwischenlager in Würenlingen «ZWILAG» zur Verfügung. Das ZWILAG stellt ein Bindeglied zwischen Abfallentstehung und Endlager dar. Alle Arten von radioaktiven Abfällen, die über die gesamte Betriebsdauer der Schweizer Werke anfallen, können im ZWILAG befristet gelagert werden. Auch wenn die schweizerischen Kernkraftwerke heute abgeschaltet würden, eine sichere Endlagerung für die Abfälle braucht es so oder so. Durch das erstellte Zwischenlager ZWILAG bleibt aber noch genügend Zeit für eine Realisierung.

Langfristig brauchen wir aber für die schwach- und mittelaktiven Abfälle ein Endlager.

In vielen Ländern sind Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle schon länger in Betrieb. Für ein geologisches Lager solcher Abfalltypen war der Wellenberg (NW) vorgesehen, aber die Konzession für einen Sondierstollen wurde anlässlich einer kantonalen Abstimmung im September 2002 abgelehnt. Damit fällt ein voraussichtlich technisch geeigneter Standort aus politischen Gründen weg. Die NAGRA (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) hat bis heute nahezu eine Mia. CHF für die Suche eines Endlagers ausgegeben, für diesen Betrag haben andere Länder ihr Endlager realisiert.

Für die Lagerung der hochaktiven Abfälle, die ein geringes Volumen aufweisen, wird erst in einigen Jahrzehnten ein Endlager benötigt, da diese Abfälle, wegen der anfänglichen Wärmeabgabe, vorerst rund 40 Jahre zwischengelagert werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Machbarkeit der Endlagerung im eigenen Lande nachgewiesen werden muss. Aus wirtschaftlichen Gründen wäre aber, aufgrund der relativ geringen hochaktiven Abfallvolumina, ein multinationales Lager wünschbar.

Dem Konzept der sicheren, geologischen Endlagerung müssten aus Sicht des Umweltschutzes alle Bewohner dieses Landes eigentlich zustimmen. Paradoxerweise haben aber gerade Umwelt-Verbände es bisher verstanden, die Lösung des Abfallproblems zu behindern. Dies aus rein ideologischen Gründen, ist doch die Aussage, resp. Behauptung «das Abfallproblem ist nicht gelöst», resp. «ist nicht lösbar» ihr stärkstes Argument im Kampf gegen die Kernenergie. Nach dem eindeutigen Ja des Schweizer Volkes zur Kernenergie im Mai 2003, erhoffen wir auch eine breitere Unterstützung zur Lösung des Abfallproblems, das ja kein technisches sondern ein politisches Problem ist. Die NAGRA hat die Grundlage für das Entsorgungsprogramm zusammengestellt. 2004/2005 erfolgte eine umfangreiche Überprüfung des Entsorgungsnachweises durch nationale und internationale Experten.

Der Bundesrat hat am 28.Juni 2006 den Entsorgungsnachweis genehmigt.

Er bestätigt damit die grundsätzliche Machbarkeit eines geologischen Tiefenlagers für schwach und mittel-(SMA) sowie hochaktive Abfälle (HAA) in der Schweiz. Damit ist aber noch keine Standortwahl getroffen. Diese soll schrittweise im Rahmen des Verfahrens «Sachplan geologisches Tieflager» unter Leitung des Bundes, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erfolgen.

Ziel:
Ab 2030 Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager für schwach und mittelaktive Abfälle (SMA).

Ab 2040 Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA).

   
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