Radioaktive Abfälle entstehen überall dort, wo radioaktive Materialien verwendet werden, z.B. in der Medizin, in der Industrie und Forschung und in Kernkraftwerken durch die Kernspaltung. Der Hauptteil der Abfallradioaktivität stammt aus den Kernkraftwerken, hingegen ist das Volumen gegenüber den giftigen Sonderabfällen aus Chemie und Industrie gering.
Alle schweizerischen Kernkraftwerke verfügen an ihrem Standort über Zwischenlager für die eigenen konditionierten radioaktiven Abfälle. Die Kapazität dieser Lager ist beschränkt. Die Handhabung und Lagerung ist heute beispielhaft. Seit einiger Zeit steht das neue zentrale Zwischenlager in Würenlingen «ZWILAG» zur Verfügung. Das ZWILAG stellt ein Bindeglied zwischen Abfallentstehung und Endlager dar. Alle Arten von radioaktiven Abfällen, die über die gesamte Betriebsdauer der Schweizer Werke anfallen, können im ZWILAG befristet gelagert werden. Auch wenn die schweizerischen Kernkraftwerke heute abgeschaltet würden, eine sichere Endlagerung für die Abfälle braucht es so oder so. Durch das erstellte Zwischenlager ZWILAG bleibt aber noch genügend Zeit für eine Realisierung.
Langfristig brauchen wir aber für die schwach- und mittelaktiven Abfälle ein Endlager.
In vielen Ländern sind Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle schon länger in Betrieb. Für ein geologisches Lager solcher Abfalltypen war der Wellenberg (NW) vorgesehen, aber die Konzession für einen Sondierstollen wurde anlässlich einer kantonalen Abstimmung im September 2002 abgelehnt. Damit fällt ein voraussichtlich technisch geeigneter Standort aus politischen Gründen weg. Die NAGRA (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) hat bis heute nahezu eine Mia. CHF für die Suche eines Endlagers ausgegeben, für diesen Betrag haben andere Länder ihr Endlager realisiert.
Für die Lagerung der hochaktiven Abfälle, die ein geringes Volumen aufweisen, wird erst in einigen Jahrzehnten ein Endlager benötigt, da diese Abfälle, wegen der anfänglichen Wärmeabgabe, vorerst rund 40 Jahre zwischengelagert werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Machbarkeit der Endlagerung im eigenen Lande nachgewiesen werden muss. Aus wirtschaftlichen Gründen wäre aber, aufgrund der relativ geringen hochaktiven Abfallvolumina, ein multinationales Lager wünschbar.
Dem Konzept der sicheren, geologischen Endlagerung müssten aus Sicht des Umweltschutzes alle Bewohner dieses Landes eigentlich zustimmen. Paradoxerweise haben aber gerade Umwelt-Verbände es bisher verstanden, die Lösung des Abfallproblems zu behindern. Dies aus rein ideologischen Gründen, ist doch die Aussage, resp. Behauptung «das Abfallproblem ist nicht gelöst», resp. «ist nicht lösbar» ihr stärkstes Argument im Kampf gegen die Kernenergie. Nach dem eindeutigen Ja des Schweizer Volkes zur Kernenergie im Mai 2003, erhoffen wir auch eine breitere Unterstützung zur Lösung des Abfallproblems, das ja kein technisches sondern ein politisches Problem ist. Die NAGRA hat die Grundlage für das Entsorgungsprogramm zusammengestellt. 2004/2005 erfolgte eine umfangreiche Überprüfung des Entsorgungsnachweises durch nationale und internationale Experten.
Der Bundesrat hat am 28.Juni 2006 den Entsorgungsnachweis genehmigt.
Er bestätigt damit die grundsätzliche Machbarkeit eines geologischen Tiefenlagers für schwach und mittel-(SMA) sowie hochaktive Abfälle (HAA) in der Schweiz. Damit ist aber noch keine Standortwahl getroffen. Diese soll schrittweise im Rahmen des Verfahrens «Sachplan geologisches Tieflager» unter Leitung des Bundes, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erfolgen.
Ziel:
Ab 2030 Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager für schwach und mittelaktive Abfälle (SMA).
Ab 2040 Inbetriebnahme geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA).
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